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Freiberufler und Weisungen

Beim Einsatz bei Kunden wird leider in regelmäßigen Abständen durch den Kunden selbst gegen aktuelle Regeln im Einsatz von Freiberuflern verstoßen. Kunden können häufig nicht unterscheiden, ob man es aktuell mit einem Freiberufler oder mit einem Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung zu tun hat, der Unterschied ist jedoch groß!

Spätestens dann, wenn Regelungen des Auftraggebers zu Governance oder Arbeitsschutz etc. auch auf externe Mitarbeiter übertragen werden sollen gibt es, salopp formuliert, zwei Lager: die Schulterzucker (Kollegen in Arbeitnehmerüberlassung) und die Stirnrunzler (Freiberufler). Letztere haben regelmäßig ein Problem mit der Abbildung der Forderungen, weil sie eben KEINE Angestellten sind.

Die Deutsche Rentenversicherung sieht Freiberufler letztlich eher wie Handwerker. Es ergeht ein Auftrag mit bestimmten Anforderungen, der Freiberufler vereinbart frei die Umsetzungstermine, erfüllt den Auftrag und schreibt eine Rechnung. Dementsprechend sind folgende Punkte „No-Go’s“ für Freiberufler:

  • Namen auf dem Türschild beim Auftraggeber. Würden Sie Ihrem Malermeister ein Türschild erstellen? Wohl eher nicht. Bitte lassen Sie dies auch bei Freiberuflern. Ein Namensschild „externe Mitarbeiter“ tut es auch.
  • Bitte zwingen Sie Freiberufler nicht zur Einhaltung von Pausenzeiten. Diese wurden in der Regel von der Personalvertretung für Angestellte vereinbart. Nicht aber mit Freiberuflern. Gerne können Freiberufler aber in Ihrer Rolle als eigenständiger Unternehmer die Einhaltung weitgehend identischer Zeiten bestätigen.
  • Bitte hängen Sie keine Urlaubspläne zum Eintragen für alle aus! Wir Freiberufler dürfen uns hier nicht eintragen, denn Urlaub gibt es ja nur für Angestellte! Im Rahmen von Abstimmungen kann man aber für Projekte natürlich festhalten wer wann nicht da ist. Aber bei Freiberuflern ist es allenfalls „Abwesenheit“.
  • Bitte versuchen Sie auch nicht, andere Maßnahmen der Firma auf uns Freiberufler zu übertragen. Wir sorgen über unsere eigene Firma für unser Wohlergehen.
  • Akzeptieren Sie zudem, dass Freiberufler Ihre Tätigkeiten eigenständig abrechnen und dokumentieren. Die Abrechnung über interne Zeiterfassungswerkzeuge ist ausschließlich angestellten Mitarbeitern vorbehalten.

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Arbeitsschutz

Da verschiedene Anfragen zu diesem Thema an uns herangetragen wurden, hier die offizielle Arbeitsschutzerklärung der eiwei Training & Consulting GbR:

Hiermit bestätigen wir, die eiwei Training & Consulting GbR, wunschgemäß die Berücksichtigung aller aktuell geltenden Regeln des Arbeitsschutzgesetzes (hierin §§3-14, Pflichten des Arbeitgebers).

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird dabei gemäß §5 ArbSchG durchgeführt. Die Einhaltung der Kriterien durch die Mitarbeiter wird gemäß §§6-7 ArbSchG überwacht. Auch bei der in §8 referenzierten Zusammenarbeit mit anderen Betrieben wird auf die Einhaltung der Schutzkriterien geachtet. Die Mitarbeiter der eiwei Training & Consulting GbR werden darüber hinaus in regelmäßigen Abständen gemäß §12, Abs.1 ArbSchG in den geltenden Regeln des Arbeitsschutzes unterwiesen. Da die eiwei Training & Consulting GbR keine Beschäftigungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung durchführt, entfällt die Berücksichtigung von §12, Abs.2 ArbSchG.

Als verantwortliche Personen im Sinne von §13 ArbSchG handeln die beiden Inhaber der eiwei Training & Consulting GbR, Frau Kerstin Eisenkolb und Herr Helge Weickardt.

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Unsere Referenzen

Aus Gründen des Datenschutz können und wollen wir an dieser Stelle keine Referenzen offenlegen. Das heißt aber nicht, dass es keine gibt!

Bitte fragen Sie bei Bedarf konkret bei uns an, wir nennen Ihnen gerne Unternehmen oder vermitteln einen entsprechenden Ansprechpartner.

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Das sind wir

Wow! 1992 erschien der erste Artikel der eiwei EDV-Journalisten Kerstin Eisenkolb und Helge Weickardt. Damals haben wir uns kaum vorstellen können, was schließlich einmal aus unserem Traum, ein kleines selbständiges Redaktionsbüro für IT-Berichterstattung aufzubauen wird.

Mittlerweile heißen wir eiwei Training & Consulting und betreuen seit bald 20 Jahren Kunden aus der IT in allen Bereichen der Unternehmensberatung, von der Dokumentation bis hin zur Betreuung von großen Rollouts und Betriebseinführungen.

Dabei war es uns immer wichtig, nie den Spass an der Arbeit zu verlieren, denn wer kann schon sein Hobby zum Beruf machen. Aus diesem Grund toben wir uns auch auf diesen Webseiten ein wenig aus, Destination unknown, Hauptsache es macht Spass. Natürlich ohne dabei die Seriosität des Business aus den Augen zu verlieren!

Ach ja: Woher kommt eigentlich der Begriff „eiwei“? Auf der Suche nach einem Redaktionskürzel für uns hatten wir viele gute Ideen, doch es sollte dann schließlich die Abkürzung von EIsenkolb und WEIckardt werden, die sich durchsetzte. Und weil sich irgendwann alle daran gewöhnt hatten, ist es bis heute dabei geblieben.