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Freiberufler und Weisungen

Beim Einsatz bei Kunden wird leider in regelmäßigen Abständen durch den Kunden selbst gegen aktuelle Regeln im Einsatz von Freiberuflern verstoßen. Kunden können häufig nicht unterscheiden, ob man es aktuell mit einem Freiberufler oder mit einem Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung zu tun hat, der Unterschied ist jedoch groß!

Spätestens dann, wenn Regelungen des Auftraggebers zu Governance oder Arbeitsschutz etc. auch auf externe Mitarbeiter übertragen werden sollen gibt es, salopp formuliert, zwei Lager: die Schulterzucker (Kollegen in Arbeitnehmerüberlassung) und die Stirnrunzler (Freiberufler). Letztere haben regelmäßig ein Problem mit der Abbildung der Forderungen, weil sie eben KEINE Angestellten sind.

Die Deutsche Rentenversicherung sieht Freiberufler letztlich eher wie Handwerker. Es ergeht ein Auftrag mit bestimmten Anforderungen, der Freiberufler vereinbart frei die Umsetzungstermine, erfüllt den Auftrag und schreibt eine Rechnung. Dementsprechend sind folgende Punkte „No-Go’s“ für Freiberufler:

  • Namen auf dem Türschild beim Auftraggeber. Würden Sie Ihrem Malermeister ein Türschild erstellen? Wohl eher nicht. Bitte lassen Sie dies auch bei Freiberuflern. Ein Namensschild „externe Mitarbeiter“ tut es auch.
  • Bitte zwingen Sie Freiberufler nicht zur Einhaltung von Pausenzeiten. Diese wurden in der Regel von der Personalvertretung für Angestellte vereinbart. Nicht aber mit Freiberuflern. Gerne können Freiberufler aber in Ihrer Rolle als eigenständiger Unternehmer die Einhaltung weitgehend identischer Zeiten bestätigen.
  • Bitte hängen Sie keine Urlaubspläne zum Eintragen für alle aus! Wir Freiberufler dürfen uns hier nicht eintragen, denn Urlaub gibt es ja nur für Angestellte! Im Rahmen von Abstimmungen kann man aber für Projekte natürlich festhalten wer wann nicht da ist. Aber bei Freiberuflern ist es allenfalls „Abwesenheit“.
  • Bitte versuchen Sie auch nicht, andere Maßnahmen der Firma auf uns Freiberufler zu übertragen. Wir sorgen über unsere eigene Firma für unser Wohlergehen.
  • Akzeptieren Sie zudem, dass Freiberufler Ihre Tätigkeiten eigenständig abrechnen und dokumentieren. Die Abrechnung über interne Zeiterfassungswerkzeuge ist ausschließlich angestellten Mitarbeitern vorbehalten.

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