Da verschiedene Anfragen zu diesem Thema an uns herangetragen wurden, hier die offizielle Arbeitsschutzerklärung der eiwei Training & Consulting GbR:
Hiermit bestätigen wir, die eiwei Training & Consulting GbR, wunschgemäß die Berücksichtigung aller aktuell geltenden Regeln des Arbeitsschutzgesetzes (hierin §§3-14, Pflichten des Arbeitgebers).
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird dabei gemäß §5 ArbSchG durchgeführt. Die Einhaltung der Kriterien durch die Mitarbeiter wird gemäß §§6-7 ArbSchG überwacht. Auch bei der in §8 referenzierten Zusammenarbeit mit anderen Betrieben wird auf die Einhaltung der Schutzkriterien geachtet. Die Mitarbeiter der eiwei Training & Consulting GbR werden darüber hinaus in regelmäßigen Abständen gemäß §12, Abs.1 ArbSchG in den geltenden Regeln des Arbeitsschutzes unterwiesen. Da die eiwei Training & Consulting GbR keine Beschäftigungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung durchführt, entfällt die Berücksichtigung von §12, Abs.2 ArbSchG.
Als verantwortliche Personen im Sinne von §13 ArbSchG handeln die beiden Inhaber der eiwei Training & Consulting GbR, Frau Kerstin Eisenkolb und Herr Helge Weickardt.